Riesterrente Hintergrund: Wie alles begann

Walter Riester. Foto: www.bundestag.de
Walter Riester sagt selbst:” Wir haben 2001 für Riester-geförderte Produkte die stärkste Sicherheit eingebaut, die der Gesetzgeber letztendlich fordern kann. Unabhängig davon, ob der Riester-Vertrag in Form einer Versicherung, eines Bank- oder Fondsparplans angelegt ist, gilt folgendes: Der Anleger muss sowohl die eingezahlten eigenen Sparbeiträge der Bürgerinnen und Bürger als auch alle staatlichen Zulagen zum Zeitpunkt der Auszahlung garantieren. Handelt es sich um einen bei einer Versicherung abgeschlossenen Vertrag, so muss er darüber hinaus eine Mindestverzinsungsgarantie von 2,25 % absichern.”
Riester verteidigt die freiwillige Rente, die Anfangs unter heftiger Kritik von Finanzexperten und damaliger Opposition im Bundestag stand. Damals wurde kritisiert, dass die Garantien für die Eigenleistungen zu Lasten des Ertrags gingen. Riester freut sich, dass sich gerade diese Garantien in der Börsenkrise von 2002 bewährten.
Walter Riester hält auch die Produktgruppe der Fonds für gut gelungen. Auf seiner Internetseite erklärt Riester: “Erfolgt die Anlage in Fonds, so sehen alle mir bekannten Fonds vor, dass in den letzten Jahren vor der Auszahlungsfälligkeit die Umschichtung von Aktien und Investmentpapieren auf fest verzinsliche Rentenpapiere erfolgt.” Diese Form der Anlage sei die stärkste, die der Gesetzgeber in Sachen Finanzprodukte angelegt hätte. Riester bekräftigt: “Sie ermöglicht aber gleichwohl durch die langen Anlegezeiten relativ hohe Renditen.”
Auch für den Fall, dass ein Anleger Pleite ginge, sei vorgesorgt: “Auch für diesen Fall ist das Garantiekapital gesichert, da es im Sondervermögen angelegt werden muss, das nicht in die Konkursmasse fällt.”
