Wohn Riester

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Förderung des privaten Wohneigentums
Die Förderung des privaten Wohneigentums ist ein Ersatz für die Abschaffung der Eigenheimzulage. Wer für das Alter mit einem Riester-Vertrag vorsorgt, kann mit dem Eigenheimrentengesetz nun das angesparte Kapital für den Erwerb von selbstgenutzten Immobilien verwenden. Außerdem werden Tilgungsleistungen steuerlich gefördert, solange das Darlehen für die selbstgenutzte Wohnimmobilie benötigt wird. Nähere Informationen über steuerliche Gegebenheiten erhalten Sie hier.
Dabei haben alle Bürger Deutschlands ein Recht auf die Inanspruchnahme dieses Gesetzes, wenn sie uneingeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind. Um rascher an selbstgenutztes Wohneigentum zu gelangen, haben Sparer damit die Möglichkeit mehr aus dem bestehenden Riester-Vertrag zu entnehmen.
Wie funktioniert Wohn Riester im Detail?
Ist man Rentner muss dann das in der Erwerbsphase steuerlich geförderte Kapital nachträglich besteuert werden. Diese Steuerschuld wird mit Hilfe des “Wohnförderkontos” ermittelt. Dabei kann selbst gewählt werden, ob die Besteuerung kontinuierlich (in diesem Fall bis zu 25 Jahre) oder einmalig stattfinden soll.
Weitere Punkte des Gesetzes: Bis zu 100 Prozent des angesparten Kapitals dürfen für die selbstbewohnte Immobilie verwendet werden. Das entnommene Kapital muss nicht zurückgezahlt werden. Hat man mit staatlicher Förderung ein Altersvorsorgevermögen angespart, kann ein Teil davon oder alles für die Anschaffung einer Wohnung für eigene Wohnzwecke verwendet werden.
Wer „Wohn-Riester“ in Anspruch nehmen möchte kann sich an Bausparkassen wenden. Diese erarbeiten Bausparverträge, die dann den Anforderungen des „Wohn-Riester“ entsprechen. Es gibt sogar eine Wohnungsbauprämie, wenn das eingezahlte Kapital in das Eigenheim investiert wird. Dabei muss das Eigenheim nicht in Deutschland ansässig sein. Eigenheime werden auch im Ausland gefördert. Das höchste europäische Gericht hat festgelegt, dass Riester-Zulagen auch für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung im Ausland eingesetzt werden dürfen.
