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Berufsunfähigkeit

Erstellt von Riestern am 17. August 2010 – 14:380 Kommentare

Berufsunfähigkeit, Foto: Tom Davison - Fotolia.com Berufsunfähigkeit ist eine dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Unfall, Krankheit oder Invalidität, welche durch ein ärztliches Gutachten bestätigt wird. Bei einer Berufsunfähigkeit kann man den Beruf, in welchen man tätig war, nicht mehr ausüben. Bei einer Berufsunfähigkeit kann die Berufsperson in dem erlernten Beruf nicht mehr eingesetzt werden, es können jedoch andere Berufe und Hilfstätigkeiten ausgewählt werden. Gegen Berufsunfähigkeit kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen, die Versicherung bewahrt Arbeitnehmer vor einem sozialen Abstieg, da die gesetzlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit sehr gering sind.

Gründe für die Berufsunfähigkeit

Bei einer Berufsunfähigkeit in unterschiedlichen Berufen wie Sänger, Tänzer, Artist, Maurer, Schlosser, Lehrer oder Arzt wird bei einem Versicherungsfall mindestens 50 % Berufsunfähigkeit gefordert. Die Ursachen für Berufsunfähigkeit liegen u.a. in schweren körperlichen und seelischen Gebrechen.
Bei einer gesetzlichen Erwerbsminderung wird u.a. durchschnittlich 750 Euro pro Monat gezahlt,die Berufsunfähigkeitsversicherung schafft einen finanziellen Ausgleich. Berufsunfähigkeit trifft in Deutschland jeden vierten Arbeitnehmer. Die verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen an den Arbeitnehmer eine Rente, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt erst dann Geld, wenn die Versicherungsperson nicht mehr arbeiten kann.

Bei der deutschen Rentenversicherung sind Personen als berufsunfähig eingestuft, wenn die Erwerbsfähigkeit der Person wegen Krankheit oder Behinderung gesunken ist und eine Tätigkeit weniger als 6 Stunden ausgeführt werden kann. Bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Versicherten werden die Tätigkeiten geprüft, welche den Fähigkeiten und dem Ausbildungsprofil des Berufes entsprechen. Als zumutbare Tätigkeiten werden u.a. alle Tätigkeiten eingestuft, wo vorhergehend im Berufsleben eine Ausbildung oder Umschulung erfolgte. Kann eine Person eine zumutbare Tätigkeit in Vollzeit ausüben, kann eine Berufsunfähigkeit nicht testiert werden. Seit dem 1. Januar 2009 gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherung für Berufsunfähigkeit nur noch bei Personen, welche vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und bei welchen eine teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI) besteht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt u.a. zum Einsatz, wenn der Versicherte seinen Beruf mindestens 6 Monate zu 50 % nicht mehr ausüben kann.

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